AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Geltungsbereich
In der graphischen Branche gelten allgemein die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden.
1. Offerten
Offerten sind, ohne schriftliche Abmachung, 30 Tage gültig. Offerten die aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben bloss Richtpreischarakter und sind als solche zu bezeichnen.
2. Preise
Die offerierten Preise sind stets Nettopreise zzgl. MWST. Sie verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamt- arbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbestätigung eintreten können. Es gelten Vorkassenpreise ohne Abzug von Skonto.
3. Lieferfristen
Fest zugesicherte Lieferfristen gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Klischees, Manuskripte, Gut zum Druck usw.) bei uns rechtzeitig eingereicht werden. Die Lieferung erfolgt in der Regel 6 – 10 Wochen ab Zahlungseingang.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren bleiben sie Eigentum der SAWA Werbeartikel GmbH. Die SAWA Werbeartikel GmbH kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Auftragsgeber zu vertreten hat, nicht termingerecht erbracht werden kann. Es gelten für jede Mahnung Fr. 40.00 Mahngebühren ab der 1. Mahnung, bei Aufträgen auf Rechnung.
5. Mängelrüge
Die von der SAWA Werbeartikel GmbH gelieferten Arbeiten und Werbeartikel sind bei Empfang sofort zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens 8 Tage nach Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist (3 Monate) eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängeln der Ware wird von der SAWA Werbeartikel GmbH nicht übernommen und ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt zur Annullation des Auftrags wegen Lieferverzögerungen.
6. Mehraufwand
Vom Besitzer verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskripte und Überarbeitung sowie nach dem „Gut zum Druck“ verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen werden gesondert und zusätzlich verrechnet.
7. Autorenkorrekturen
Autorenkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.
8. Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Toleranzen in Ausführungen und Material, insbesondere bezüglich Orginaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger bleiben vorbehalten. Soweit die SAWA Werbeartikel GmbH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der SAWA Werbeartikel GmbH.
9. Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr– oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums– bei Extraanfertigungen des Materials bis 20% können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
10. Lieferungen und Verpackung
Bei Lieferungen der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz sind Verpackung und Transportkosten nicht im Preis inbegriffen. Der Transport erfolgt zum niedrigsten Tarif. Paletten, Behälter, oder Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert. Für Porto und Verpackungen werden immer Fr. 30.- separat verrechnet ohne andere schriftliche Vereinbarung.
11. Portfreie Hauslieferungen
Warenlieferungen ab einem Gesamtwert von Fr. 2`500.- erfolgt frei Haus. Ausgenommen sind folge Aufträge die gestaffelt erfolgen. Oder andere schriftlich erfolgte Vereinbarungen.
12. Haftung
Der SAWA Werbeartikel GmbH übergebenen Manuskripte, Originale, Fotographien, usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller selber zu tragen.
13. Proben
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und der SAWA Werbeartikel GmbH druckreif zu erklären, und mit der Unterschrift des Bestellers zu versehen, und zurück zu senden. Die SAWA Werbeartikel GmbH haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Zustellung von Proben nicht verlangt so beschränkt sich die Haftung der SAWA Werbeartikel GmbH für Satz und andere Fehler auf grobes Verschulden.
14. Druck- und Stickvorlagen und Repros
Die von der Druck- und Stickerei erstellten Reproduktionsunterlagen (Fotographische Aufnahmen, Satz, Druckplatten, Stickprograme usw.) bleiben Eigentum der SAWA Werbeartikel GmbH. Die Fotolitografien (Satz, Filme, Klischees usw.) werden daher nicht an den Besteller ausgeliefert.
15. Anerkennung
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der AGB`s durch den Besteller ein. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftragsgeber und Auftragsnehmer untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Luzern